In Fachkreisen wird mit Spielstraße eine Straße bezeichnet, die gemäß StVO § 41 Abs. 2, Nr. 6 mit Zeichen Z 250 StVO für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist, also auch für den Anlieger- und Fahrradverkehr, bei der jedoch durch ein Zusatzschild Kindern erlaubt wird, auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen. Auch Sport kann dort durch ein Zusatzschild erlaubt sein. In der Verwaltungsvorschrift zu Z 250 StVO heißt es: "Das uneingeschränkte Verbot jeglichen Fahrverkehrs rechtfertigt die Benutzung der ganzen Straße durch Fußgänger und spielende Kinder.
- Verkehrsberuhigter Bereich
Unter einer Spielstraße versteht man umgangssprachlich meistens einen verkehrsberuhigten Bereich laut StVO § 42 (4a) und Zeichen 325 / 326 StVO. Dieser Bereich wird gelegentlich auch als "Mischverkehrsfläche" bezeichnet. Fußgänger und Fahrzeugverkehr ist hier gleichberechtigt, darf sich aber gegenseitig nicht behindern.
Die Feststellung der Geschwindigkeit eines PKW durch Schätzung eines Polizeibeamten ist dann möglich, wenn es nicht um eine konkrete Geschwindigkeit geht, sondern durch die Schätzung lediglich festgestellt werden soll, ob der Betroffene schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren ist.
Ein Autofahrer hatte nach Schätzung der anwesenden Polizisten einen Schulbus mit eingeschaltetem Blinklicht mit ca. 30 km/h überholt. Erlaubt ist in einem solchen Fall lediglich Schrittgeschwindigkeit. Das Gericht verwertete die Aussage, da man darauf vertrauen könne, dass ein Polizist einschätzen könne, ob ein Verkehrsteilnehmer schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fährt.
Somit ist nicht gesagt was den nun Schrittgeschwindigkeit ist aber mit 5-10 kmh bist du in Verkehrsberuhigten Zonen gut beraten ;)